Besucherordnung für die Einrichtungen der Altenhilfe Niederndodeleben gGmbH
Ab 14.12.2020 ist die 4. Änderung der 8. Eindämmungsverordnung für Einrichtungen der stationären Altenhilfe in Kraft getreten.
Daraus ergeben sich folgende Änderungen bzw. Anpassungen:
- Jeder Bewohner der Einrichtung darf täglich höchstens von einer Person Besuch erhalten.
- Der Zutritt zur Einhaltung aller Hygienevorgaben darf nur nach erfolgtem PoC-Antigen-Test (Schnelltest) mit negativem Testergebnis gewährt werden.
- Ein Besuchsverbot wird im Falle einer bestätigten COVID-19-Infektion bei den Bewohnern oder dem Personal durch die Leitung der Einrichtung im Benehmen mit dem Gesundheitsamt festgelegt. Dieses Besuchsverbot ist zeitlich zu befristen und gegenüber der Heimaufsicht anzuzeigen
Zur Einhaltung der Vorgaben zum Infektionsschutz bzw. im Rahmen der Gefährdungsabschätzung für unsere Bewohner legen wir mit sofortiger Wirkung folgende Besucherregelung fest:
Nach telefonischer Anmeldung/Absprache und negativem Schnelltest
- dürfen maximal 5 Besucher gleichzeitig zu folgenden Besuchszeiten in die Einrichtung (in Niederndodeleben je Wohnbereich):
Montag bis Freitag 09.30 – 11.00 Uhr und 14.00 – 16.30 Uhr
Am Wochenende bedarf es einer telefonischen Anmeldung vor dem Besuch.
Samstag/Sonntag 09.30 – 11.00 Uhr
Der Standort ROGÄTZ hat zusätzlich folgende besondere Bedingungen für den Besuch:
- telefonische Voranmeldung
- Eine Person pro Woche pro Bewohner
- Täglich maximal 4 Besucher im Haus
- Besuchszeiten: Montag bis Samstag 9 bis 11 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Sonntag von 9 bis 11 Uhr
- Ausnahmen: Palliativversorgung
Seelsorger, Rechtsanwälte, Notare, rechtliche Betreuer,Therapeuten
Sonstige Personen, denen aufgrund hoheitlicher Aufgaben Zugang zu gewähren ist
Wir bitten Sie um Verständnis und um die Einhaltung dieser Vorsichtsmaßnahmen.